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Geschäftsbedingungen: Vermietung
Der
Auftraggeber sorgt dafür, daß der Aktionsplatz rechtzeitig frei ist für
den Aufbau. Der Platz muß von der Größe und Beschaffenheit den
Anforderungen der jeweiligen Aktionen entsprechen. Es muß gewährleistet
sein, daß unsere Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne Probleme anfahren und
direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können. Sollte der
Mieter den Auftrag stornieren, und wir das Aktionsprogramm nicht wieder
vermieten können, übernimmt dieser unsere Ausfallkosten ( 80 % der
Auftragssumme ) Uns gegenüber können keine Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden wenn Aktionsprogramme während der Aktionszeit
beschädigt werden und eine planmäßige Durchführung nicht mehr möglich
ist, und/oder wenn bedingt durch Pannen oder Unfälle, an oder mit
unseren Fahrzeugen, die Aktionen nicht rechtzeitig beginnen.
Entsprechend kann aber der Kunde unsere Rechnung kürzen. Alle Aktionen
sind von unserer Seite aus versichert. Wird dieser AB nicht innerhalb 8
Tagen widersprochen, ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich. |